Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
KORNHERR Mikoind
Geltungsbereich:
Unsere Verkaufsbedingungen gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem
Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Eigenen Geschäftsbedingungen des Käufers im
Sinne der §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BGB") wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
Im Übrigen sind, sofern in diesen Bedingungen
keine anderen Regelungen getroffen sind, für die Auslegung der verschiedenen
Verkaufsklauseln die Incoterms 2000 in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.
Allgemeine Bestimmungen:
Die Vertragspartner werden mündliche
Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen.
Bestellungen werden erst mit unserer
Auftragsbestätigung verbindlich.
Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen
Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass
sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Angebote und Vertragsschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich.
Bestellungen können wir innerhalb von 21 Tagen
annehmen. Der Käufer ist insoweit mindestens für diesen Zeitraum an seine
Bestellung gebunden.
Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn sie
von uns gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wird. Angeforderte Muster
werden berechnet. Lieferung und Rechnung gelten gleichzeitig als
Auftragsbestätigung.
An den zum Angebot gehörenden Unterlagen
(Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Beschreibungen und dergleichen) behalten
wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur zugänglich
gemacht werden, wenn sie zur Weitergabe bestimmt sind. Anderenfalls sind sie
uns auf Verlangen zurückzugeben.
Werden bei der Anfertigung von Waren nach
Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Käufers Schutzrechte Dritter
verletzt, so stellt dieser uns von sämtlichen Ansprüchen frei.
Untersagen uns Dritte unter Berufung auf
bestehende Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger
Erzeugnisse, so sind wir, ohne zur Überprüfung der Rechtslage verpflichtet zu
sein, berechtigt, im betreffenden Umfang jede weitere Tätigkeit einzustellen
und Schadensersatz vom Käufer zu verlangen.
Bei der Herstellung nach Unterlagen des Käufers
haftet dieser für die Richtigkeit seiner Zeichnungen, Muster, Lehren usw.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben,
Anzeigen, Internet, Preislisten oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen
enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-,
Maß- und Leistungsbeschreibungen sollen nur eine allgemeine Vorstellung der
darin beschriebenen Waren vermitteln.
Die Angaben enthalten keine Erklärungen,
sonstige Zusicherungen oder Garantien und werden nicht Vertragsbestandteil.
Handelsübliche Abweichungen oder Änderungen,
die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen
darstellen, sind zulässig, soweit sie die Nutzbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
Langfrist- und Abrufverträge / Preisanpassung :
Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von
6 Monaten kündbar.
Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit
einer Laufzeit von mehr ais 12 Monaten und unbefristete Verträge) eine
wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder
Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter
Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht
vereinbart, so legen wir unserer Kalkulation die vom Partner für einen
bestimmten Zeitraum erwartete, unverbindliche Bestellmenge (Zielmenge)
zugrunde. Nimmt der Partner weniger als die Zielmenge ab, sind wir berechtigt,
den Stückpreis angemessen zu erhöhen. Nimmt er wesentlich mehr als die
Zielmenge ab, kann der Stückpreis angemessen gesenkt werden, soweit der Partner
den Mehrbedarf mindestens 3 Monate vor der Lieferung angekündigt hat.
Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn
nichts anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens 3 Monate vor dem
Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen verspäteten
Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge
durch unseren Partner verursacht sind, gehen zu seinen Lasten; dabei ist unsere
Kalkulation maßgebend. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so
sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und
die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses
zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
Vertraulichkeit:
Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen
(dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der
Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie
entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten,
wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer
Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab
erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende
der Geschäftsverbindung.
Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und
Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner
bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder
die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden
oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim
zuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt
werden.
Zeichnungen und Beschreibungen:
Stellt ein Vertragspartner dem anderen
Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre
Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.
Muster und Fertigungsmittel:
Die Herstellungskosten für Muster und
Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts
anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden
müssen.
Setzt der Partner während der Anfertigungszeit
der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie,
gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.
Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der
Partner sie bezahlt hat, mindestens bis zur Abwicklung des Liefervertrages in
unserem Besitz. Danach ist der Partner berechtigt, die Fertigungsmittel
herauszuverlangen, wenn über den Zeitpunkt der Herausgabe eine einvernehmliche
Regelung erzielt wurde und der Partner seinen vertraglichen Verpflichtungen in
vollem Umfang nachgekommen ist.
Wir verwahren die Fertigungsmittel
unentgeltlich ein Jahre nach der letzten Lieferung an unseren Partner. Danach
fordern wir unseren Partner schriftlich auf, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren
Verwendung zu äußern. Unsere Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb
dieser 6 Wochen keine Äußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben
wird; dann gehen die Fertigungsmittel in unser Eigentum über.
Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Partners für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.
Preise:
Unsere Preise verstehen sich rein netto Kasse
ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung, außer
es ist schriftlich anderes vereinbart.
Zahlungsbedingungen:
Die Preise gelten, soweit aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes hervorgeht, "ab Werk" einschließlich
Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in
Rechnung gestellt.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in
unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart ist, ohne Rücksicht auf die von uns zu vertretenen
Lieferverzögerungen in Euro wie folgt zahlbar: innerhalb von 30 Tagen zahlbar
ohne Abzug. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Geld-Eingang auf
unserem Konto.
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen oder eine
Aufrechnung von ggf. bestehenden Gegenansprüchen des Kunden ist mit Ausnahme
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer,
fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind, ist ein Skontoabzug in jedem Falle
unzulässig.
Schecks und bei der Bundesbank rediskontfähige
Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und zahlungshalber
herein.
Werden die oben genannten Zahlungsziele vom
Käufer nicht eingehalten, hat der Käufer die jeweilige Forderung mit 8 % über
dem Basis Zinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzögerungsschadens bleibt hiervon unberührt.
Alle Rechte und Pflichten aus diesen
Geschäftsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit
Ausnahme von Geldforderungen, vom Käufer nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von uns abgetreten oder übertragen werden.
Tritt nach Vertragsschluss eine erhebliche
Gefährdung unseres Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung
in den Vermögensverhältnissen des Partners ein, oder erfahren wir, dass sich
der Käufer sonstwie vertragswidrig verhält, so können wir Vorauszahlung oder
Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur
Erfüllung unseres Verlangens verweigern.
In diesen Fällen werden unsere gesamten
Forderungen unabhängig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener
Wechsel sofort fällig; dies gilt auch für den Fall, dass die Zahlungsbedingungen
nicht eingehalten werden.
Bei Verweigerung des Partners oder fruchtlosem
Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Üben wir unser Rücktrittsrecht aus, können wir
uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf
befriedigen.
Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware
geliefert, ist unser Partner dennoch verpflichtet, die Zahlung für den
fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn
kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Partner nur mit rechtskräftig
festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
Bei Zahlungsverzug können wir, nach
schriftlicher Mitteilung an den Partner, die Erfüllung unserer Verpflichtungen
bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
Lieferung:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern
wir "ab Werk". Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder
der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang
zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
Innerhalb einer Toleranz von 10 Prozent der
Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen
zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.
Lieferfristen / Liefertermine:
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung
unserer Auftragsbestätigung.
Die von uns genannten Lieferfristen und
-termine sind unverbindlich.
Die Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten
des Auftrages und der Beibringung etwa erforderlicher in- und ausländischer
behördlicher Bescheinigungen, sowie der Beibringung der vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
des Bestellers voraus. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit
angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Bei nachträglichen Änderungen auf Wunsch des
Bestellers bleibt eine Verlängerung des Liefertermins vorbehalten. Der Liefertermin
gilt als eingehalten, wenn das Liefergut rechtzeitig zur vertragsgemäßen
Abnahme in dem Werk des Lieferers bereit gestellt ist, oder mangels durchgeführter
Abnahme Meldung zur Versandbereitschaft erfolgte, bzw. das Liefergut, das Werk
des Lieferers verlassen hat.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Insolvenz usw., auch
wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten.
Derartige Verzögerungen berechtigen uns, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden (insbesondere Lagerhaltungskosten im Sinne des § 354 HGB gegenüber Kaufleuten), einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich
unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum,
währenddessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem
anderen Abschluss in Verzug ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern ein Vertragspartner die Nichteinhaltung
verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Besteller,
nach einer schriftlichen Setzung einer angemessenen Nachlieferungsfrist, Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0.5 % für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Lieferfristen und -termine beziehen sich auf
den Zeitpunkt der Auslieferung, d.h. Absendung ab Werk oder Lager; sie gelten
auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser
Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
Versand und Gefahrübergang:
Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das
Transportmittel und den Transportweg und zwar unter Ausschluss jeder Haftung.
Versandbereit gemeldete Ware ist vom Partner
unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener
Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern und als ab
Werk oder ab Lager geliefert zu berechnen. Bei frachtfreier Lieferung ist das
Transportmittel sofort zu entladen. Wartezeiten gehen stets zu Lasten des
Käufers.
Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur
oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit
Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Partner über, und
zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.
Der Käufer hat die empfangene Ware nach Erhalt
unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel der Ware, unrichtige
und unvollständige Lieferungen, Mengen - oder Maßabweichungen sowie Transport -
und Verpackungsschäden sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage
nach Ablieferung der Ware schriftlich zu rügen.
Zeigt der Käufer innerhalb dieses Zeitraums
keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist aufgetretene Mängel. Wird uns
ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.
Zumutbare vorzeitige Lieferungen sowie
handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.
Bei Sonderanfertigungen darf die Bestellmenge
um bis zu 10 % unter- oder überschritten werden. Zu den Sonderanfertigungen zählen
ebenfalls Serienartikel, die auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers besonders
zu kennzeichnen sind. Ein Rücktrittsrecht steht dem Besteller nicht zu. Die
Ware wird von uns nicht zurückgenommen.
Lieferverzug:
Können wir absehen, dass die Ware nicht
innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Partner
unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür
mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
Verzögert sich die Lieferung durch „Höhere
Gewalt“ oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Partners, so wird eine den
Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der
gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Partner vor.
Der Partner ist berechtigt, diese Waren im
ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus
der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware
weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere
Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
Bei Zahlungsverzug des Partners sind wir nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des
Partners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf
oder einer gegebenenfalls dem Partner gestatteten Vermietung von Waren, an
denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware nimmt der Partner stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit
anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
Werden unsere Waren mit anderen beweglichen
Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt,
und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Partner uns
anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Partner verwahrt
das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder
Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie
für die Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in
die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige
Sicherheiten hat der Partner uns unverzüglich unter Übergabe der für eine
Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für
Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Wir werden die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Partners insoweit
freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust
oder Untergang der Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem Käufer Ansprüche
gegen Versicherer oder sonstige Dritte entstehen, werden diese Ansprüche mit
allen Nebenrechten anstelle des Veräußerungserlöses und im selben Umfang
ebenfalls im Voraus an uns abgetreten.
Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in
diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen
Freistellung auch als Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des
Käufers eingegangen sind.
Verfügungen, die den vorstehenden Bedingungen
nicht entsprechen, darf der Käufer über die Vorbehaltsware nicht treffen oder
zulassen.
Über Pfändungen und andere von Dritten
ausgehende Gefährdungen unserer Rechte hat der Käufer uns unverzüglich
schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die für eine Drittwiderspruchsklage
nach § 771 der Zivilprozessordnung (ZPO) benötigt werden. Soweit wir Ausfall
erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erbringen kann,
haftet der Käufer.
Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Käufers gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern, sofern
nicht der Käufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. In
diesem Fall tritt der Käufer seine Ansprüche aus der Versicherung an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung an.
Warenrücknahme:
Die Rücknahme von Waren erfolgt nur
hinsichtlich aktueller, originalverpackter und wiederverkaufsfähiger Ware und
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns.
Die Rücksendung muss kostenfrei erfolgen. Wir
behalten uns vor, für dadurch entstehende Verwaltungs- und
Wiedereinlagerungskosten einen Abschlag von bis zu 30 % des zu erstattenden
Betrages vorzunehmen.
Gewährleistung:
Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung
der von uns gelieferten Ware nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften.
Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu
liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Für Mängel, die durch ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet wie für die Folgen unsachgemäßer
und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
des Partners oder Dritter.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich, soweit
nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz.
Offene Mängel hat der Partner unverzüglich nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich - jedoch
spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang – und längstens
innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung des Fehlers schriftlich
zu rügen.
Wurde eine Abnahme der Ware oder eine
Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der
Partner bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung, hätte feststellen
können.
Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten
Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns
zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge
berechtigt ist. Wenn der Partner diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt,
verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche.
Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz, wenn sie innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen und dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Der Partner gibt uns bei Mengenlieferung
kurzfristig Gelegenheit, die fehlerhafte Ware auszusortieren.
Kommen wir diesen
Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer
angemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns schriftlich eine letzte Frist
setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach
erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Preises
verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder
von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Wurde die
Nachbesserung erfolgreich von dem Partner oder einem Dritten durchgeführt, so
sind alle Ansprüche des Partners mit Erstattung der ihm entstandenen
erforderlichen Kosten abgegolten.
Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Schaden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung oder die aufgrund sonstiger besonderer äußerer Einflüsse entstehen.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers
gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über
die gesetzlichen Ansprüche wegen Mängelhaftung hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat.
Die Ansprüche des Käufers verjähren in einem
Jahr ab Lieferdatum.
Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns
und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Sachmängeln sind vorbehaltlich der Regelung
gemäß “Sonstige Ansprüche, Haftung“ dieser Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
Ansprüche des Käufers wegen Schäden aus der
Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten, die nicht in einem Mangel
bestehen, verjähren ebenfalls in einem Jahr.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des
Lieferers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der
Produkte, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass
erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine
Haftung entfällt auch, wenn seitens des Bestellers oder seitens Dritter
unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden.
Sonstige Ansprüche, Haftung:
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt,
sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Partners gegen uns
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug,
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten
Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Partners.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht
bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den
vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in
den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten
Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet
wird. Sie gilt auch nicht beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und
soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Schäden, die
nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast
bleiben hiervon unberührt.
Höhere Gewalt:
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen,
behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und
sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, wie unvorhersehbare
Insolvenz eines Zulieferers, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und
Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer sowie sonstige Umstände befreien
die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von
den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem
Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug
befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren
unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen
den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Dies gilt unabhängig davon, ob vorgenannte
Umstände bei uns, den Vorlieferanten oder einem der Unterlieferer eintreten.
Verjährung:
Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund
von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. aufgrund von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, deren gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen oder aufgrund von Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden,
verjähren in den gesetzlichen Fristen. Gleiches gilt, wenn wir eine Garantie
für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder gemäß den Regelungen des
Produkthaftungsgesetzes haften.
Alle sonstigen Ansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Lieferdatum. Sofern der Lieferant uns eine längere Gewährleistungsfrist oder Garantie eingeräumt hat, geben wir diese an den Käufer weiter.
Für Lohnaufträge treten zusätzlich zu
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch folgende Zusatzbedingungen in Kraft:
Wir behalten uns vor, die Annahme des Auftrages
bzw. von Teilen davon, von einer Probebearbeitung/Probewärmebehandlung abhängig
zu machen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass zu diesem
Zwecke die erforderliche Anzahl aus den angelieferten Werkstücken entnommen und
probebearbeitet / probewärmebehandelt wird. Nimmt der Auftragnehmer (Lieferer)
aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Proben den Lohnauftrag nicht an, so
stehen dem Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche wegen des verbrauchten
Materials zu.
Der Auftragnehmer haftet bei der Bearbeitung
eingesandten Materials - Zerspanen, Wärmebehandlung, Schleifen usw. - nicht für
Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes ergeben. Werden eingesandte
Teile durch Materialfehler oder sonstige Mängel, die der Auftragnehmer nicht zu
vertreten hat, bei der Bearbeitung unbrauchbar, so sind dem Auftragnehmer die
aufgewendeten Bearbeitungskosten zu ersetzen.
Werden die Werkstücke durch Umstände mangelhaft
oder unbrauchbar, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so haftet dieser bei
Mängeln auf Nachbesserung und bei Unbrauchbarkeit auf kostenlose Bearbeitung
der gleichartigen Ersatzstücke.
Der Auftragnehmer kann die Nachbesserung
ablehnen, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. In
diesem Falle verliert der Auftragnehmer seinen Anspruch auf den
Bearbeitungslohn für die Teile, die mit dem Mangel behaftet sind.
Andere Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Auskunftserteilung und Beratung:
Ein Beratungsvertrag zwischen uns und Besteller
kommt nur zustande, wenn ein solcher zwischen den Parteien schriftlich
vereinbart wird. Die "Beratung und Auskunftserteilung" im Rahmen unseres
gewöhnlichen Geschäftsgebarens hat nicht den Abschluss eines Beratungsvertrages
zur Folge. Es handelt sich lediglich um die übliche "Beratung und
Aufklärung", die zum Abschluss eines Vertrages erforderlich ist. Diese ist
aufgrund der verschiedensten Einsatzbedingungen, des sehr großen
Anwendungsbereichs und der enormen Vielfalt von Lieferungen und Leistungen
oftmals sehr ausführlich, sie findet dennoch nicht im Rahmen eines
Beratungsvertrages statt.
Bei telefonischen Anfragen zu Liefer-/Werkverträgen,
werden Auskünfte erteilt, die ebenfalls nicht im Rahmen eines
Beratungsvertrages, sondern als Entgegenkommen und Service für die Besteller
erfolgen. Lediglich der Ordnung und Klarheit halber werden telefonische
Auskünfte schriftlich bestätigt.
Für die Einzelfallberatung und bei
unterlassenen oder fehlerhaften Ausführungen von Vorschlägen und Beratungen,
wie auch unterlassene oder fehlerhafte Anleitungen zur Bedienung und Wartung,
die im Rahmen des Vertrages als Zusatzleistung erbracht wurden oder werden
sollten, und die nicht zusätzlich vergütet wurden, ist eine Haftung
ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
schuldhaft Leben und Gesundheit verletzt wurden.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und
anwendbares Recht:
Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar
sich ergebenden Streitigkeiten ist - soweit dies zulässigerweise zwischen den
Parteien vereinbart werden kann – unser Geschäftssitz.
Für alte Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen
eines Wechsel und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wenn
der Partner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am
Sitz des Partners zu klagen.
Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des jeweiligen inländischen internationalen Kollisionsrechts,
insbesondere des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
Diese Geschäftsbedingungen sind bis auf
Widerruf gültig.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die
Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder
nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den
unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen
Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes
gilt, wenn sich indem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung
der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener
Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am Nächsten kommen, was die Vertragsschließenden
nach dem Sinne und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von
ihnen beachten worden wäre.
Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die
Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche
Wortlaut Vorrang.
E-Shop-Zusatzbedingungen:
Für E-Shop-Aufträge treten zusätzlich
zu den AGB noch folgende Zusatzbedingungen in Kraft:
Voraussetzungen und Folgen des gesetzlichen
Widerrufsrechtes bei Versandbestellungen.
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen diesen Vertrag ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. Bsp. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor
Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache, zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB (Info-V) sowie unserer Pflichten gemäß §
312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB (Info-V).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
K O R N H E R R Mikoind
Dipl.-Kfm. Univ.
Michael Kornherr
Kolpingstraße 6
84085 Langquaid
Tel.: 09452-9496800
Fax.: 09452-9496802
Kfz.: 0172-8401329
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzungen (z. Bsp. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, muss dieser uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz
leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein
Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben
wir alle Zahlungen, die wir von diesem erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass er eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen dreißig
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über dessen Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder der Nachweis der Rücksendung erbracht wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesandt werden.
Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Im Fall des Widerrufs nach § 312 d Absatz 1 Satz 1 BGB hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
Nicht
paketversandfertige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. (z. Bsp. Sonderwerkzeuge, Spezialanfertigungen, keine Lagerware, …) sowie für Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Ende der Widerrufsbelehrung!
Datenschutzerklärung:
Datenschutzhinweis:
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten:
Der Schutz der Kunden-Daten liegt uns am Herzen.
Um unseren online-shop zu besuchen, muss der Kunde keine Daten angeben. Wir speichern lediglich anonymisierte Zugriffsdaten ohne Personenbezug, wie z.B. Namen des Internetserviceproviders, die Seite, von der aus der Kunde uns besucht oder den Namen der angeforderten Datei. Zur Datenerhebung können dabei Cookies eingesetzt werden, die allerdings ebenfalls die Daten ausschließlich in anonymer oder pseudonymer Form erheben und speichern und keinen Rückschluss auf den Kunden erlauben.
Personenbezogene Daten erheben wir nur, wenn der Kunde uns diese im Zuge des Bestellvorgangs, bei Eröffnung eines Kundenkontos oder bei der Registrierung für unseren Newsletter freiwillig mitteilt. Wir verwenden die erhobenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Kunden-Daten gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt wurde. Wenn der Kunde sich mit seiner Emailadresse für unseren Newsletter anmeldet, nutzen wir diese Emailadresse für eigene Werbezwecke, bis sich der Kunde vom Newsletter-Bezug abmeldet.
Datensicherheit:
Die personenbezogenen Daten sind bei uns sicher!
Sie werden stets auf Basis des neuesten und aktuellsten Übertragungsstandards verschlüsselt und an uns übertragen. Unsere Webseiten sind durch technische Maßnahmen gegen Beschädigung, Zerstörung und unberechtigten Zugriff geschützt.
Auskunfts- & Widerrufsrecht:
Der Kunde erhält jederzeit ohne Angaben von Gründen kostenfrei Auskunft über dessen bei uns gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit seine bei uns erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen und jederzeit die uns erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen unter m.kornherr@kornherr.org widerrufen.
Zur Durchführung von Kaufverträgen (Anbahnung, Abschluss, Abwicklung, Gewährleistungen und Rückabwicklung), für unsere Servicedienste, die technische Administration, eigene Marketingzwecke und der Sicherstellung der zwischen dem Kunden und uns bestehenden Korrespondenz erheben wir für den Bestellvorgang wie auch zur Eröffnung eines Kundenkontos personenbezogene Daten, die im Einzelnen umfassen:
Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Email, Telefonnummer.
Eine Weitergabe der Kunden-Daten kann grundsätzlich an
mehrere Unternehmen erfolgen, soweit dies zur Abwicklung unserer
Vertragsbeziehung erforderlich ist, insbesondere in folgenden Fällen:
a) Eine Weitergabe erfolgt stets zum Zwecke der Lieferung an das von uns hierfür beauftragte Versandunternehmen. Die Weitergabe umfasst nur solche Daten, die für eine Zusendung der Ware erforderlich sind.
b) Werden für den Zahlungsvorgang Zahlungsdienste in Anspruch genommen (bspw. Paypal, Visa, Mastercard etc.), werden die Daten an die genutzten Zahlungsintermediäre weitergegeben. Selbiges gilt mit Blick auf die mit der Zahlung beauftragten Kreditinstitute.
c) Bei Zahlungsstörungen kann eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden. Außerdem können Informationen an Auskunfteien übersandt werden. Die Weitergabe der hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten richtet sich nach den Ausführungen zur Bonitätsprüfung.
d) Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dienstleistern ausschließlich zum Zweck ihrer Weitergabe verwendet werden.
Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, wir sind dazu gesetzlich verpflichtet oder uns wurde zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt.
Personenbezogene Daten, die uns zur Abwicklung von Bestellvorgängen mitgeteilt werden, können aus handels- und steuerrechtlichen Gründen bis zu 10 Jahre gespeichert werden.
Ohne die Einwilligung des Kunden werden dessen Daten
nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung genutzt.
Newsletter:
Zum Erhalt unseres Newsletters ist die Angabe der Emailadresse des Kunden erforderlich.
Vor Versand des Newsletters muss dieser uns im Rahmen des sogenannten Double Opt-In-Verfahrens ausdrücklich bestätigen, dass wir für den Kunden den Newsletter-Dienst aktivieren sollen.
Anschließend erhält der Kunde von uns eine Bestätigungs- und Autorisierungs- E-Mail, mit der Bitte, den in dieser E-Mail enthaltenen Link anzuklicken und damit uns zu bestätigen, dass er unseren Newsletter erhalten möchte.
Der Bezug des Newsletters kann jederzeit beendet werden.
Hierzu ist das Anklicken des entsprechenden Links erforderlich. Dieser Link ist in jedem unserer versendeten Newsletter zu finden. Die angegebene Newsletter-Emailadresse wird ausschließlich von uns genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die bei uns zu diesem Zweck gespeicherten Kunden-Informationen können unter webmaster@kornherr.org abgerufen werden.
Bonitätsprüfung:
Wenn wir zur Vorleistung verpflichtet sind, sind wir berechtigt, eine Bonitätsanfrage über den Kunden bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunft einzuholen.
Damit wir dem Kunden Vorausleistungen (Zahlung auf Rechnung, Ratenzahlung etc.) erbringen können, müssen wir Vorsorge tragen, dass es bei Nutzung dieser Art der Zahlungsabwicklung nicht zu Missbräuchen kommt und der Schutz der Verbraucher vor wirtschaftlicher Überlastung gewahrt bleibt.
Unser Unternehmen ist deshalb, zum Schutz vor auf Zahlungsunfähigkeit beruhenden Zahlungsausfällen, vor Missbräuchen durch Zahlungsunwilligkeit sowie der missbräuchlichen Inanspruchnahme durch Dritte, an Bonitätswarnsystemen anerkannter Auskunfteien angeschlossen.
Vor und während jeder Vertragsbeziehung lassen wir von der Auskunftei für jeden Kunden eine Bonitätsprüfung durchführen, die auf Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren i.S.d. § 28b Nr. 1 BDSG ein sogenanntes Kredit-Scoring-Verfahren vornimmt.
Basis des so errechneten Wahrscheinlichkeitswertes - Bonität - bilden in Gemäßheit des § 28b Nr. 3 BDSG nicht allein die Kunden-Anschrift, sondern darüber hinaus auch dessen Personalien (Vor- und Zuname) sowie personenbezogene Daten über dessen bisheriges Zahlungsverhalten.
Die Daten werden allein zum Zweck der Ermittlung eines statistischen Risikos über das zukünftige Verhalten hinsichtlich Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit und mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls erhoben.
Hierdurch räumt uns der Kunde die Möglichkeit ein, im Einzelfall eine ausreichend fundierte Abwägungsentscheidung zu der Frage, ob wir dem Kunden Vorausleistungen erbringen bzw. diese aufrechterhalten können, zu treffen.
Um eine entsprechende Bonitätsprüfung durch eine Auskunftei durchführen lassen zu können, übermitteln wir dieser sowohl die Kunden-Personalien (Vor- und Nachnamen) als auch dessen Adressdaten.
Der Kunde kann der Übermittlung der Daten an die Auskunftei jederzeit formlos widersprechen.
Die dem Kunden grundsätzlich zustehenden Zahlungsoptionen beschränken sich dann in diesem Fall allerdings auf die Vorkasse. Vorausleistungen können wir dann nicht mehr erbringen und müssen diese gegebenenfalls beenden.
Daneben übermitteln wir an die Auskunftei auch
personenbezogene Vertragsdaten und Angaben über nichtvertragsgemäßes
Zahlungsverhalten und beziehen entsprechende Informationen auch aus anderen
Vertragsbeziehungen, die während der Abwicklungsdauer unseres
Vertragsverhältnisses zum Kunden, entstehen.
Die Übermittlung dieser Daten erfolgt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nur zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen unsererseits oder der eines anderen Vertragspartners der Auskunftei und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen und Belange des Kunden an dem Ausschluss der Übermittlung. Die Übermittlung von Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens an die Auskunftei findet nur statt, wenn sich der Kunde in einer den Anforderungen des § 4a Abs. 1 BDSG entsprechenden Weise damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
Ungeachtet dessen behalten wir uns im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vor, personenbezogene Kunden-Daten über eine Forderung an die Auskunftei zu übermitteln, soweit dieser eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht hat, nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung vier Wochen liegen und der Kunde die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht bestritten hat.
Vor einer Übermittlung an die Auskunftei wird der Kunde von uns rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt.
Wir weisen darauf hin, dass entgegen früherer Rechtslage eine Einzelfallprüfung unter Abwägung der Kunden-Interessen vor einer Meldung an die Auskunftei nicht mehr stattfindet, das Verfahren vielmehr automatisiert ist.
Der Kunde hat sowohl gegenüber uns als auch der
Auskunftei einen Auskunftsanspruch aus § 34 Absatz 2 bzw. Absatz 4 BDSG. Die
Auskunft ist unentgeltlich.